Freispruch
Volkstümlich:
(europ.) :
- von einem Verbrechen freigesprochen werden: bald wertvollen Besitz erhalten,- doch besteht die Gefahr, vorher einen Prozeß führen zu müssen,- auch: einen Fehlschlag für die Feinde,-
- sehen, wie andere freigesprochen werden: Freunde gestalten einem die Arbeit vergnüglicher.
(Siehe auch 'Begnadigung', 'Gericht', 'Richter')
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