Straferlaß
Volkstümlich:
(europ.) :
- einen erhalten wollen für eine Tat, die man niemals begangen hat: man wird sich mit gutem Grund über die Angelegenheiten sorgen,- doch schließlich wird sich herausstellen, daß sie zum eigenen Vorankommen beigetragen haben,-
- bei einer Schuld: man wird in Bedrängnis kommen,-
- gewährt bekommen: man wird nach einer Pechsträhne erfolgreich sein.
(Siehe auch 'Begnadigung', 'Freispruch')
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